Für den Fall einer medizinischen Behandlung während eines Auslandsaufenthalts übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten und unterstützt auch beim Rücktransport, der sonst selbst bezahlt werden müsste.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du weniger als ein Jahr im Ausland verbringst, im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für längere Aufenthalte gedacht ist.
Stornogebühren des Reiseveranstalters werden von der Reiserücktrittskostenversicherung übernommen, falls du deine Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit absagen musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Reiseabbruchversicherung Stornokosten nur in dringenden Fällen ab. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen wird nicht erstattet.
Die Reisehaftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen oder Eigentum, die durch dich verursacht wurden, und übernimmt die Kosten für dich.
Für schwerwiegende Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, kommt die Reiseunfallversicherung für alle entstehenden Kosten auf.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt die Reisegepäckversicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland und übernimmt unter anderem Prozesskosten sowie Gebühren für Straf-, Schadenersatz- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfe an, wie die Organisation von Rückreisen, Krankenbesuchen und anderen Unterstützungsleistungen.
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